AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)

Definition

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO regelt, wie ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens verarbeitet: Zweck, Weisungsbindung, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragnehmer, Löschpflichten. Ohne AVV ist der Einsatz eines datenverarbeitenden SaaS-Dienstes in der EU regelmäßig nicht DSGVO-konform.

Bei Agenten-Kontrollschichten ist der AVV besonders relevant, weil Tool-Call-Argumente personenbezogene Daten enthalten können - Namen, Bestellnummern, Kontodaten. Entscheidend sind deshalb EU-Hosting, Verschlüsselung at rest, klare Löschregeln und ein AVV, der ohne Verhandlung bereitsteht.

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